Finanzbuchführung
+ Laufende Buchhaltung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater unter Beachtung § 6 Nr. 4 StBerG
+ Abschlussarbeiten vor Übergabe an Ihren Steuerberater zur Erstellung der Jahreserklärungen
+ Betriebliches Berichtswesen (BWA bzw. kurzfristige Erfolgsrechnung)